Rechtsanwälte

Bünger und Giebl

Reiserecht

 

Tatigkeit / Kosten

Die Rechtsanwaltskanzlei Bünger & Giebl vertritt Mandanten wegen Reiserechtsangelegenheiten im gesamten Bundesgebiet.

 

Unser Angebot richtet sich an Reisende, Reiseveranstalter und Reisevermittler gleichermaßen. Gerade Reiseveranstalter und Reisevermittler benötigen mitunter fundierte Beratung.

 

Wenn Sie die Regulierung Ihrer Ansprüche wünschen, kann eine erste Klärung der Details  ohne Weiteres über Telefon oder E-Mail erfolgen.

 

Sie können uns Ihre Unterlagen übersenden und wir geben eine erste Stellungnahme ab, ggf. mit Übersendung der entsprechenden Unterlagen für eine Mandatsübernahme.

 

Wenn das Mandantsverhältnis geschlossen wurde, wenden wir uns an den Reiseveranstalter oder die jeweils in Anspruch zu nehmende Institution und machen Ihre Ansprüche geltend. Dies wird, wenn notwendig auch in einem Gerichtsverfahren geschehen.

 

Die Kosten für eine solche Tätigkeit richten sich nach Gegenstandswerten und Aufwand der Tätigkeit. Die Abrechnung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, klären wir für Sie, ob Deckungszusage für die erforderliche Tätigkeit gewährt wird.

 

Unter gewissen Umständen kann auch die Gegenseite verpflichtet sein, die Kosten zu übernehmen.

 

 

 

 

 

 

 

Zur Veranschaulichung der Kosten ein Beispiel:

 

Sie haben eine Reise zum Preis von € 5.000,-- gebucht und bezahlt. Die aufgetretenen Mängel lassen eine Minderung von 30 % zu. Der Gegestandswert des Verfahrens beträgt dann € 1.666,67 und die Gebühren belaufen sich, inklusive Gerichtskosten:

 

1.        1,3 Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV RVG                                         172,90 €

 

2.        1,3 Verfahrensgebühr (1. Rechtszug) gem. Nr. 3100 VV RVG             172,90 €

 

3.        abzgl. Anrechnung Geschäftsgebühr i. H. v. 0,65                                 - 86,45 €

 

4.        Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG                                             20,00 €

 

                                                                                                 Nettobetrag         279,35 €

 

5.        19 % Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG                                              53,08 €

 

                                                                                       Zwischensumme          332,43 €

 

6.        Gerichtskosten vom 07.12.2007                                                               219,00 €

 

           Gesamtbetrag                                                                                            551,43 €

 

 

Die Kosten für Ihr eigenes Verfahren sind schnell berechnet, so dass Sie leicht

kalkulieren können.

 

Bitte sprechen Sie uns an.

 

 

 

 

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​Tel: 0511. 44 50 55  oder  75 58 02

Email: kanzlei@kgb-anwaelte.de

 

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